„Für Arbeitgeber und Betriebsrat gilt das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit.“
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht - wir haben uns konsequent spezialisiert. Dabei vertreten wir ausschließlich Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Betriebsratsgremien und Gewerkschaften. Unsere übergreifende Kooperation ermöglicht uns eine erfolgreiche und insbesondere nachhaltige Wahrnehmung Ihrer Interessen. Diese vertreten wir mit Nachdruck, aber immer konstruktiv. Bestenfalls gelingt eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts, anderenfalls setzen wir Ihre berechtigten Interessen bundesweit vor den Arbeitsgerichten in allen Instanzen durch.
Wir wissen: Beratung im Arbeitsrecht ist Vertrauenssache.
„Für Arbeitgeber und Betriebsrat gilt das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit.“